Über das Sammeln von Vorräten und Daten

Im unteren Bildbereich einer Seite aus der illustrierten Lilienfelder Concordantiae Caritatis sind Tiere beim Sammel von Wintervorräten zu sehen (REALonline 004017D). Vorbildlich tragen hier Igel und Ameisen Früchte in ihre Behausungen und vollziehen damit gewissermaßen das zweckgebundene Sammeln.

Das Sammeln und Verarbeiten von personenbezogenen Daten wird mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung, die mit 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, neu geregelt.  Unzählige eMails sind dazu in letzter Zeit unter dem sperrigen Kürzel DGSVO verschickt worden, in denen die EmpfängerInnen informiert wurden, dass ihre Adressen für die Zusendung von Newslettern oder Veranstaltungsinformationen verwendet werden und sie mögen dies bitte weiterhin zulassen, indem sie dies durch ihre explizite Einwilligung bestätigen. Vielen wurde vielleicht dabei erst bewusst, auf wievielen Verteilern ihre Kontaktdaten aufliegen und konnten die Gelegenheit nutzen, niemals abonnierte Newsletter und andere unerwünschte Zusendungen los zu werden, indem sie die „opt-in“ Aufforderungen einfach ignorierten. Damit müssen die eMailadressen aus den Verteilern gelöscht werden.

Detail einer Miniatur aus der Concordantiae Caritatis, 1349-1351, Stiftsbibliothek Lilienfeld, Cod. 151, fol. 135v

Ziel der DSGVO ist es, die BürgerInnen in Europa mit mehr Rechten über ihre personenbezogenen Daten auszustatten. Das Sammeln von Daten ist ab sofort nur mehr erlaubt, wenn die Person diese freiwillig hergibt und dem auch aktiv zustimmt. Jedes Unternehmen, jeder Verein und alle öffentlichen Einrichtungen sind verpflichtet, in sog. Verarbeitungsverzeichnissen festzuhalten, welche  Personendaten sie verwalten und müssen auf Anfrage Auskunft darüber geben.

Die DSGVO baut folgenden Grundsätzen auf:

Das Prinzip der Speicherbegrenzung besagt, dass Daten nur solange gespeichert werden, wie für die Verarbeitung erforderlich. Danach müssen sie gelöscht werden.

Das Prinzip der Datenminimierung besagt, dass nur so viele Daten verarbeitet werden, wie erforderlich.

Das Prinzip der Zweckbindung unterstreicht, dass Daten nur für die übereingekommenen Zwecke, und nicht darüber hinaus, verarbeitet, verwendet und gespeichert werden.

Das Prinzip der Richtigkeit besagt, dass Daten in bestem Wissen und Gewissen richtig und aktuell gehalten werden sollen.

Das Prinzip Integrität und Vertraulichkeit besagt, dass die Sicherheit und der Schutz von verarbeiteten Daten maximal gewährleistet wird.

Das Prinzip der Rechenschaft besagt, dass der Verantwortliche die Erfüllung des Datenschutzes nachweisen können muss.

Das Prinzip von Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz besagt, dass die Daten nur auf rechtmäßige, nachvollziehbare und transparente Weise verarbeitet werden sollen.

Quelle: WKO

Mit jedem Mausklick hinterlassen Internetuser Informationen, die von den großen Datensammlern ausgewertet und genützt werden – sei es kommerziell oder auch zum Zweck der Überwachung. In welchem Ausmaß das stattfindet, hat vor 4 Jahren der NSA-Skandal  und kürzlich der Verkauf von Social Media Daten an eine Datenanalysefirma verdeutlicht. Derartige Praktiken von illegaler Datennutzung werden mit der DSGVO kaum zu verhindern sein, aber die Verordnung schafft ein Bewusstsein für den Datenschutz und den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Informationen.

Für die über die Homepage des IMAREAL kommunizierten Inhalte gelten die auf der Homepage der Universität veröffentlichten Datenschutzbestimmungen.

I.M.